Services & Lichtplanung

Lichtaudit

Lichtaudit und Energieeffizienzanalyse: was die Anlage wirklich verbraucht, blendet und nach der Norm schuldig bleibt.

Was ein Lichtaudit vor jeder Investition klärt

Ohne Audit wird aus einem Gefühl eine Bestellung. „Es ist zu dunkel.“ „Die Rechnung ist zu hoch.“ Beides kann stimmen und trotzdem verschiedene Ursachen haben. Manchmal fehlt Licht auf der Sehaufgabe. Manchmal brennt die leere Etage. Manchmal blendet eine einzige Reihe, und der Rest ist in Ordnung.

Ein Lichtaudit in Österreich misst beides: die Sehbedingung und die Energie. Erst danach sagen wir, ob sich eine LED-Sanierung lohnt und in welcher Reihenfolge.

Was wir aufnehmen

Wir messen die Beleuchtungsstärke dort, wo gearbeitet, gelesen oder gegangen wird, nicht nur in der Raummitte. Wir notieren Blendung, Flimmern, Farbe und den Zustand der Leuchten. Wir lesen die Stunden: was läuft nach Betrieb, was läuft am Sonntag, was die Parkgarage die ganze Nacht hält. Die ÖNORM EN 12464-1 oder Teil 2 ist der Vergleichsmaßstab für Arbeitsstätten, nicht ein Mittelwert aus dem Datenblatt.1 2

Dazu kommen die Sonderfälle. Sport nach ÖNORM EN 12193, Fluchtwege nach ÖNORM EN 1838, Nacht und Nachbarschaft nach ÖNORM O 1052, Straßen nach EN 13201.3 4 5 Ein Audit, das nur Watt zählt, übersieht die Stufe im Dunkeln. Ein Audit, das nur Lux zählt, übersieht die 4.000 Stunden Leerlauf.

Befund Typische Folge
Norm verfehlt auf der Fläche Planung, nicht nur Röhrentausch
Norm erfüllt, Rechnung hoch Steuerung, DALI, Uhr
Blendung trotz „genug Lux“ Optik, Position
Notlicht ohne Protokoll EN 1838 nachziehen
Licht im fremden Fenster O 1052, Richtung und Zeit

Menschen, die das Audit speist

Die Geschäftsführung bekommt eine Reihenfolge: was Geld und Risiko zuerst senkt. Die Haustechnik bekommt eine Liste, welche Leuchte ausfällt und welche nur falsch geschaltet ist. Die Menschen im Raum bekommen die Zusage, dass nicht im Namen der Sparsamkeit die Sehaufgabe gestrichen wird. Die Reinigung wird gefragt, wann sie Licht braucht. Sonst optimiert man eine Szene, die es im Alltag nicht gibt.

Die Rechnung danach

Aus Ist-Stunden und Ist-Leistung rechnen wir die Energieeffizienz und die Amortisation der Maßnahmen. Einsparungen bis etwa 70 Prozent sind ein Rahmen für ungeregelte Altanlagen, im Audit wird daraus eine Spanne für Ihr Haus. CO2 rechnen wir aus den Kilowattstunden, mit dem Strommix als Annahme, die wir offenlegen. Förderung und Energiespar-Contracting in Österreich setzen genau auf diese Unterlage. Ohne Audit bleibt der Antrag eine Schätzung.

Smart Lighting empfehlen wir, wenn das Protokoll zeigt, dass Stunden der Hebel sind. Wir empfehlen es nicht, wenn schon die Leuchte die Norm verfehlt. Zuerst sehen, dann steuern.

In der Steiermark lohnt eine Messung im dunklen Halbjahr, ab dem Jänner, weil die Betriebsstunden ohne Tageslicht dann ehrlich sind. Eine Messung nur im Juni schmeichelt jeder Anlage.

Was Sie in der Hand haben

Sie bekommen keine Lose-Blatt-Sammlung. Drei Seiten genügen oft: was die Norm heute verfehlt, was nur zu lange brennt, was es kostet, das zu ändern. Fotos der Blendung und eine einfache Skizze der Zonen reichen, damit Technik und Kauf dasselbe meinen. Wer danach nicht sanieren will, hat trotzdem eine Grundlage für die nächsten fünf Jahre. Das Audit ist dann kein Verkaufsgespräch, sondern eine Entscheidungshilfe. Wir schreiben dazu, welche Fläche welche Norm trägt, damit niemand später raten muss, warum ein Gang dunkler bleiben darf als ein Arbeitsplatz. Diese Zuordnung schützt die Sehaufgabe, wenn später jemand „einfach alles heller“ machen will.

Ablauf

Wir kündigen den Termin so an, dass der Betrieb normal läuft. Wir messen, fragen und lesen den Zähler. Sie bekommen eine kurze Reihenfolge, keine Mappe ohne Satz. Danach können Sie sanieren, steuern oder bewusst nichts tun. Auch das ist ein Ergebnis, wenn die Anlage bereits stimmt.


  1. ÖNORM EN 12464-1, Innenräume. ↩

  2. ÖNORM EN 12464-2, Arbeitsplätze im Freien. ↩

  3. ÖNORM EN 12193, Sportstättenbeleuchtung. ↩

  4. ÖNORM EN 1838, Notbeleuchtung. ↩

  5. ÖNORM O 1052:2022, Lichtimmissionen. ↩