Außen & Straße

Straßenbeleuchtung

Straßenbeleuchtung, die den Weg zeigt und das Dorf nicht überstrahlt. Klassen, warmes Licht und klare Betriebszeiten.

Was Straßenbeleuchtung den Menschen auf der Straße schuldet

Eine Gemeindestraße in der Steiermark ist um 6 Uhr der Weg zur Schicht und um 22 Uhr der Weg nach Hause. Die Fußgängerin will die Kante und das entgegenkommende Gesicht. Der Lenker will die Kurve, ohne von einer Leuchte geblendet zu werden. Wer im Haus an der Straße schläft, will kein Schlafzimmer in 4.000 Kelvin. Die Gemeinde will weniger Strom und weniger Anrufe.

Straßenbeleuchtung ist keine hellere Version der Gartenleuchte. Sie ist eine Klasse, eine Richtung und eine Uhr.

Klasse statt Gewohnheit

Die ÖNORM EN 13201 beschreibt die Beleuchtung von Straßen. Die ÖNORM O 1055 hilft bei der Wahl der Beleuchtungsklasse: wie viel Verkehr, welche Geschwindigkeit, welche Konfliktstellen.1 Eine Ortsstraße mit Zebrastreifen ist nicht derselbe Fall wie eine Verbindungsstraße ohne Gehsteig. Zu viel Licht auf einer leeren Straße blendet und kostet. Zu wenig an der Querung ist gefährlich.

Gleichmäßigkeit zählt mehr als der hellste Mast. Dunkle Lücken zwischen zwei Kegeln sind die Stellen, an denen Menschen und Tiere spät erkannt werden. Die Leuchte gehört abgeschirmt, das Licht auf die Fahrbahn und den Gehsteig, nicht in den ersten Stock.

Gehen, fahren, wohnen

Fußgänger brauchen vertikales Licht, damit ein Gesicht nicht nur eine Silhouette ist. Das ist an Haltestellen und Querungen wichtiger als auf der freien Strecke. Lenker brauchen eine ruhige Leuchtdichte, ohne dass die nächste Leuchte als Stern im Blick steht. Anwohner brauchen eine Lichtfarbe, die den Abend nicht zur Tagschicht macht.

Die ÖNORM O 1052:2022 beurteilt genau diese Immission. Warmweiß bis etwa 3.000 Kelvin, begrenzte Dauer, keine Abstrahlung in den Himmel: das ist der österreichische Rahmen, den auch Fachstellen in der Steiermark für die Minderung von Lichtverschmutzung nennen.2 In Wohngebieten darf die Anlage in der stillen Zeit dimmen, solange die Klasse an den Konfliktstellen gehalten wird. Dimmen ist nicht abschalten aus Versehen.

Mensch Anspruch Typischer Fehler
zu Fuß Kante, Gesicht an der Querung nur Fahrbahn hell, Gehsteig Loch
am Steuer Kurve ohne Blenden offene LED, zu steile Neigung
im Haus Schlaf Licht ins Fenster, kalte Farbe
Gemeinde Rechnung, Beschwerden Volllicht die ganze Nacht

Betrieb, der sich erklären lässt

Eine Gemeinde muss dem Gemeinderat sagen können, warum um 23 Uhr gedimmt wird. DALI oder eine Steuerphase je Straße macht das nachvollziehbar. Smart Lighting meldet Ausfälle, bevor der dritte Anruf kommt. Der Winterdienst und die Reinigung brauchen keine eigene Show. Sie brauchen, dass die Anlage in der Früh verlässlich da ist, auch im Jänner bei Nässe und Streusalz.

Arbeitsstellen am Straßenrand, etwa eine kurze Baustelle der Gemeinde, bleiben ein Fall der ÖNORM EN 12464-2.3 Die Notbeleuchtung von Gebäuden an der Straße ist ÖNORM EN 1838 und gehört nicht in den Mast hineinverwoben.4

Energie, CO2, Förderung

Straßenlicht ist die klassische Grundlast einer Gemeinde. Eine LED-Sanierung mit richtiger Optik und Nachtabsenkung verbessert die Energieeffizienz oft stark. Wenn die alte Anlage ungeregelt bis zum Morgen brannte, sind Einsparungen bis etwa 70 Prozent ein bekannter Rahmen, keine Garantie für jede Straße. Die Amortisation rechnen wir mit Brennzeiten und Tarif.

Weniger Verbrauch senkt die CO2-Bilanz der Kommune unmittelbar. Förderung und Energiespar-Contracting sind in Österreich für solche Umbauten oft der Weg, damit nicht eine einzige Budgetzeile das ganze Netz blockiert. Die Lichtplanung legt die Klasse fest, bevor die Leuchte bestellt wird.

Ablauf

Wir fahren und gehen die Straße bei Dunkelheit, halten an der Querung und schauen in ein typisches Fenster. Dann kommen Klasse, Mastabstand, Farbe und die Dimmstufe. Die Straße soll führen. Das Dorf soll dahinter noch ein Dorf sein.


  1. ÖNORM EN 13201, Straßenbeleuchtung; ÖNORM O 1055, Auswahl der Beleuchtungsklassen. ↩

  2. ÖNORM O 1052:2022, Lichtimmissionen. Warmweiß und begrenzte Betriebszeit sind die zentralen Minderungsmaßnahmen. ↩

  3. ÖNORM EN 12464-2, Arbeitsplätze im Freien. ↩

  4. ÖNORM EN 1838, Notbeleuchtung. ↩